Recht „spät“ erfolgte die Einführung der Abgabe für Ankündigungen (z.B. Theaterprogramme) zum 1. November 1850. Es gab zwei Gebührenstufen, die sich nach der Größe des „Plakates“ richtete. Anfangs gab es einen Gebührenstempel der den Gebührenwert und einen Kennbuchstaben des Stempelamtes kennzeichnete.