Gebührenverrechnung für Arztleistungen
mittels Briefmarken der Ausgabe 1925
Für Inanspruchnahme der ersten Ordination beim Arzt ist eine Postmarke von 30g
auf das Formular zu kleben, für jede weitere Ordination eine Postmarke zu 40g
In den Spitälern ist für die erste oder erstmalige Visite je eine Postmarke zu 1 S
und zu 30g = 1,30 S auf das Formular zu kleben,
für jede weitere Visite je eine Postmarke zu 30g und zu 40g = 70g –
d.h. es waren auch die Wertstufen der Postmarken vorgeschrieben
Anläßlich der ersten Inanspruchnahme des Arztes ist die mit den
endsprechenden Marken für die erste versehene Anzeige dem Arzt
zu überreichen, für alle nachfolgenden Leistungen ist die Arztgebühr
in Marken jeweils vorzubereiten und in Gegenwart des Arztes
auf das Formular aufzukleben.
Bei Nichtentrichtung oder zu geringer Entrichtung in Postmarken,
ferner bei Verwendung von nicht gültigen oder entwerteten Postmarken
erfolgt die Einhebung nachträglich unter Zuschlag von 20%.
Überfrankierungen werden nicht rückvergütet.
In diesem Fall es eine Verrechnung eines Patienten mit einem längeren
Aufenthalt im Spital. Gesamt 18 Schilling !!